Schulassistenz AINEO: Wege zur Schulassistenz
Wege zur Schulassistenz
Rechtsgrundlage | Personenkreis | Dauer der Eingliederungshilfe | Hilfevoraussetzungen | Aufnahme in die individuelle Schulassistenz
Rechtsgrundlage
Alle zum Personenkreis des § 35 a SGB VIII (Eingliederungshilfe) bzw. § 53/54 SGB XII gehörenden Schüler haben Anspruch auf Schulassistenten zur Teilhabe an der Gesellschaft, als Hilfen und Helfer zur Wahrnehmung einer angemessenen Schulbildung für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung.
Personenkreis
Zielgruppe der individuellen Schulassistenz sind Kinder und Jugendliche mit unterschiedlicher Behinderung, die aufgrund ihrer behinderungsbedingten Einschränkungen für den Schulbesuch auf individuelle Unterstützung angewiesen sind. Für folgende Schülergruppen kann sich eine entsprechende Schulassistenz ergeben:
- Schüler mit schweren Kommunikationsbeeinträchtigungen
- Schüler mit schweren Wahrnehmungs- und Sinnesbeeinträchtigungen
- Schüler mit geistiger Behinderung
- Schüler mit körperlicher Behinderung
- Schüler mit autistischer Behinderung
Dauer der Eingliederungshilfe
Die Schulassistenz kann je nach Schüler während der gesamten Schulzeit oder auch nur während einzelner Schulstunden stattfinden.
Der Bewilligungszeitraum ist immer von den individuellen Voraussetzungen anhängig und wird im Hilfeplan vom zuständigen Jugendamt festgesetzt. Gerade bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen im Autismusspektrum ist erfahrungsgemäß eine angemessen lange Eingewöhnungszeit erforderlich.
Hilfevoraussetzungen
Grundsätzlich wird Schulassistenz dann notwendig, wenn Schülerinnen und Schüler aufgrund ihrer Behinderung auf individuelle Unterstützung angewiesen sind, die durch das Personal der Schule, die sie besuchen, nicht oder nicht regelmäßig erbracht werden kann.
Der Antrag auf Schulassistenz ist von den Erziehungsberechtigten bzw. bei Volljährigkeit der Schülerin oder des Schülers von dieser/ diesem selbst oder der/ dem gesetzlichen Betreuer/in beim Jugendamt zu stellen. Das Jugendamt überprüft Bedarf, Art, Umfang der Hilfe und setzt die Schulassistenz nach Rücksprache mit den Eltern ggf. ein. Das maßgebliche Wahl- und Entscheidungsrecht der Eltern ist zu beachten.
Im Vorfeld wird das Vorliegen einer seelischen Behinderung mit Hilfe von Gutachten oder Untersuchungsergebnissen von einbezogenen Kinder- und Jugendpsychiatern oder Fachkliniken geprüft.
Aufnahme in die individuelle Schulassistenz
Vor Beginn einer Eingliederungsmaßnahme finden Koordinierungsgespräche mit allen an der Schulassistenz beteiligten Personen aus der Schule (Schulleiter, Klassenlehrer), der Familie (Schüler, Eltern), AINEO, des Kostenträgers usw. statt. Inhalte der Gespräche sind das gegenseitige Kennenlernen, der Austausch vorhandener Informationen, Konkretisierung der festgestellten Inhalte der Hilfsmaßnahmen und das Festlegen und Treffen von Absprachen über die Rahmenbedingungen (Ansprechpartner, Krankheitsvertretungen, Besonderheiten im Ablauf des Schulalltags usw.).
Nach Kostenzusage durch den Kostenträger (Stadt, Landkreis) wird ein rechtsverbindlicher Betreuungsvertrag zwischen AINEO und den Eltern der Schülerin oder des Schülers abgeschlossen. Der ermittelte Hilfebedarf ist Vertragsbestandteil und regelt Dauer, Umfang und Betreuungsinhalt.
Die Hilfeleistung erfolgt entsprechend des in der Kostenbewilligung festgelegten zeitlichen Rahmens. Die geleisteten Stunden werden dokumentiert. Regelmäßig werden Tätigkeitsberichte erstellt, aus denen die Betreuungsinhalte und – ergebnisse deutlich werden.
Kontakt
Haben Sie noch Fragen? Können wir Sie und Ihr Kind unterstützen? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.